Aufmaß nehmen: Anleitung für Maler mit Beispiel
Ein sauberes Aufmaß ist die Grundlage jeder verlässlichen Kalkulation. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie ein Aufmaß richtig erstellen: Wand- und Deckenflächen berechnen, Öffnungen nach den Aufmaßregeln übermessen oder abziehen, Laibungen erfassen und typische Fehler vermeiden.
Redaktion MalerRechner · Aktualisiert am 14. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 10 Minuten
Kurz erklärt
Beim Aufmaß im Malerhandwerk messen Sie jede Wand- und Deckenfläche einzeln, multiplizieren Länge mit Höhe und ziehen größere Fenster und Türen ab. Nach VOB/C (DIN 18363) werden Öffnungen unter 2,5 m² übermessen, größere abgezogen; Laibungen kommen gesondert hinzu. So entstehen nachvollziehbare Mengen als Grundlage für ein korrektes Angebot.
Stimmt das Aufmaß nicht, stimmt auch das Angebot nicht. Wer zu wenig Fläche ansetzt, arbeitet unter Wert. Wer zu viel ansetzt, verliert Aufträge an günstigere Wettbewerber. Ein strukturiertes Vorgehen sorgt dafür, dass die Mengen stimmen und nachvollziehbar bleiben.
Was ist ein Aufmaß?
Das Aufmaß ist die dokumentierte Ermittlung aller Mengen, die ein Malerbetrieb ausführt oder abrechnet: Wand- und Deckenflächen in Quadratmetern, Leisten und Kanten in laufenden Metern, Türen oder Heizkörper in Stück. Man unterscheidet das Angebotsaufmaß vor Auftragserteilung, das die Grundlage der Kalkulation bildet, und das Abrechnungsaufmaß nach der Ausführung, mit dem die tatsächlich erbrachten Mengen abgerechnet werden. Beide sollten nach denselben Regeln entstehen, damit Angebot und Rechnung zusammenpassen.
Wandfläche berechnen
Die Wandfläche ergibt sich aus Länge mal Höhe. Messen Sie jede Wand einzeln und addieren Sie die Flächen. Alternativ multiplizieren Sie den Raumumfang mit der Raumhöhe.
Rechenbeispiel
Raum 5,00 m × 4,00 m, Höhe 2,50 m
Umfang: (5,00 + 4,00) × 2 = 18,00 m
Wandfläche: 18,00 m × 2,50 m = 45,00 m²
Tür (2,00 m²) und Fenster (2,25 m²) liegen unter 2,5 m² und werden nach VOB/C übermessen: 45,00 m²
Bei vereinbartem Abzug aller Öffnungen: 45,00 − 2,00 − 2,25 = 40,75 m²
Öffnungen richtig abziehen
Größere Öffnungen wie Türen und Fenster werden von der Wandfläche abgezogen. Kleinere Öffnungen werden nach VOB/C übermessen, weil rund um sie zusätzlicher Aufwand entsteht. Wichtig ist eine einheitliche Vorgehensweise, damit alle Angebote vergleichbar sind. Laibungen von Fenstern und Türen werden als eigene Flächen erfasst, wenn sie mitgestrichen werden.
Aufmaßregeln für Maler nach VOB/C (DIN 18363)
Wird die VOB/B vereinbart, gelten für Maler- und Lackierarbeiten die Abrechnungsregeln der ATV DIN 18363 (VOB Teil C, Abschnitt 5). Sie legen fest, welche Öffnungen übermessen und welche abgezogen werden. Bei Privatkunden ohne VOB-Vereinbarung gilt, was im Angebot steht. Schreiben Sie deshalb in jedes Angebot, nach welcher Regel Sie aufmessen.
| Bauteil | Regel bei Abrechnung nach Fläche | Folge |
|---|---|---|
| Wände und Decken | Aussparungen wie Öffnungen (auch raumhoch) und Nischen mit einer Einzelgröße unter 2,5 m² werden übermessen | Fenster und Türen unter 2,5 m² nicht abziehen |
| Wände und Decken | Aussparungen ab 2,5 m² Einzelgröße werden abgezogen; maßgeblich sind die kleinsten Maße der Aussparung | Fläche der Öffnung abziehen |
| Laibungen, Nischenrückflächen | Beschichtete Laibungen und Rückflächen von Nischen werden unabhängig von ihrer Größe gesondert gerechnet | Auch bei übermessenen Öffnungen erfassen |
| Unterbrechungen | Unterbrechungen der Fläche, z. B. durch Stützen oder Fachwerkteile, mit einer Einzelbreite unter 30 cm werden übermessen | Fläche durchmessen |
| Böden (Beschichtung) | Aussparungen unter 0,5 m² Einzelgröße werden übermessen | Größere Aussparungen abziehen |
| Leisten, Kanten, Fugen | Abrechnung nach Längenmaß | Laufende Meter (m) aufmessen |
| Türen, Fenster, Heizkörper | Abrechnung nach Stück oder Fläche laut Leistungsbeschreibung | Einheit im Aufmaß festhalten |
Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze. Maßgeblich ist die im Vertrag vereinbarte Fassung der VOB/C und die Leistungsbeschreibung. Bei Längenmaß (z. B. Leisten) werden Unterbrechungen unter 1 m übermessen.
Was bedeutet Übermessen?
Übermessen bedeutet: Eine Fläche wird so gemessen, als wäre die Öffnung nicht vorhanden. Ein Fenster mit 1,76 m × 1,40 m = 2,46 m² liegt unter der Grenze von 2,5 m² und wird deshalb nicht abgezogen. Ein Fenster mit genau 2,50 m² dagegen wird abgezogen, denn übermessen wird nur, was kleiner als 2,5 m² ist. Das ist kein Aufschlag zu Lasten des Kunden, sondern pauschaliert den Mehraufwand, der beim Abkleben, Beischneiden und Arbeiten rund um die Öffnung entsteht.
Decke und laufende Meter
Die Deckenfläche berechnen Sie aus Länge mal Breite des Raums. Für Leistungen wie Sockelleisten, Fensterbänke oder Geländer wird nicht in Quadratmetern, sondern in laufenden Metern oder nach Stückzahl gemessen. Halten Sie die passende Einheit direkt beim Aufmaß fest.
Aufmaß Maler Beispiel: kompletter Raum
Das folgende Beispiel zeigt ein vollständiges Angebotsaufmaß für ein Wohnzimmer mit 5,20 m × 4,10 m Grundfläche und 2,60 m Raumhöhe. Es enthält eine Zimmertür, ein Fenster und ein Balkontür-Element.
| Position | Rechenweg | Menge |
|---|---|---|
| Wandfläche brutto | (5,20 + 4,10) × 2 × 2,60 m | 48,36 m² |
| Fenster 1,76 × 1,40 m | 2,46 m², unter 2,5 m²: übermessen | ± 0,00 m² |
| Zimmertür 0,885 × 2,01 m | 1,78 m², unter 2,5 m²: übermessen | ± 0,00 m² |
| Balkontür-Element 2,40 × 2,20 m | 5,28 m², ab 2,5 m²: abziehen | − 5,28 m² |
| Wandfläche netto | 48,36 − 5,28 m² | 43,08 m² |
| Laibung Balkontür (Tiefe 0,25 m) | (2,20 + 2,20 + 2,40) × 0,25 m | 1,70 m² |
| Laibung Fenster (Tiefe 0,20 m) | (1,40 + 1,40 + 1,76) × 0,20 m, gesondert trotz Übermessen | 0,91 m² |
| Laibung Zimmertür | durch Zarge verdeckt, keine Beschichtung | 0,00 m² |
| Deckenfläche | 5,20 × 4,10 m | 21,32 m² |
| Sockelleisten lackieren | 18,60 m − 0,885 m − 2,40 m | 15,32 m |
| Heizkörper lackieren | Gliederheizkörper unter Fenster | 1 Stück |
Beispielwerte. Laibungen sind nach DIN 18363 gesondert zu rechnen, unabhängig davon, ob die Öffnung übermessen oder abgezogen wurde. Die Fensterbank ist hier nicht enthalten.
Aus diesem Aufmaß entstehen direkt die Positionen des Leistungsverzeichnisses. Mit dem kostenlosen Malerkosten-Rechner sehen Sie sofort, welcher Angebotspreis sich aus den Flächen ergibt, und der Farbrechner ermittelt den passenden Farbbedarf.
In fünf Schritten zum sauberen Aufmaß
- 1
Räume einzeln erfassen
Jeden Raum getrennt aufnehmen und benennen, damit die Zuordnung eindeutig bleibt.
- 2
Wandflächen messen
Länge mit Raumhöhe multiplizieren und die Flächen der Wände addieren.
- 3
Öffnungen abziehen
Öffnungen ab 2,5 m² abziehen, kleinere nach VOB/C übermessen und die Regel einheitlich anwenden.
- 4
Decke und Sonderflächen ergänzen
Deckenfläche berechnen und Sonderflächen wie Laibungen separat erfassen.
- 5
Ergebnis dokumentieren
Mengen, Einheiten und Notizen festhalten und mit Fotos ergänzen, um Rückfragen zu vermeiden.
Aufmaß richtig erstellen: Checkliste fürs Aufmaßblatt
Ein Aufmaß ist nur so gut wie seine Dokumentation. Diese Angaben gehören in jedes Aufmaßblatt, egal ob auf Papier, in Excel oder in einer App:
- Kopfdaten: Kunde, Bauvorhaben, Datum, Aufmaßersteller und gegebenenfalls Anwesende beim gemeinsamen Aufmaß.
- Raum und Bauteil: Jeder Wert ist eindeutig einem Raum und einer Fläche zugeordnet, zum Beispiel „Wohnen, Wand Nord“.
- Rechenweg statt Endwert: Länge × Höhe sowie Abzüge nachvollziehbar notieren, damit jede Menge prüfbar bleibt.
- Regel für Öffnungen: Vermerken, ob nach VOB/C (Übermessen unter 2,5 m²) oder nach vereinbarter Sonderregel gemessen wurde.
- Untergrund und Zustand: Putz, Tapete, Altanstrich, Risse oder Feuchteschäden notieren und mit Fotos belegen.
- Einheiten: m² für Flächen, m für Leisten und Kanten, Stück für Türen und Heizkörper.
Beim Abrechnungsaufmaß mit gewerblichen Auftraggebern empfiehlt sich ein gemeinsames Aufmaß, das beide Seiten unterschreiben. Das vermeidet spätere Diskussionen über Mengen.
Typische Aufmaßfehler
- !Bodenfläche statt Wandfläche: Für Anstriche zählt die Wandfläche, nicht die Grundfläche des Raums.
- !Einheiten verwechseln: Leisten und Geländer werden in Metern gemessen, nicht in Quadratmetern.
- !Alle Öffnungen abziehen: Wer auch Fenster und Türen unter 2,5 m² abzieht, verschenkt den Mehraufwand, den die Übermessungsregel abgelten soll.
- !Laibungen vergessen: Beschichtete Laibungen werden immer gesondert gerechnet, auch bei übermessenen Fenstern. Fehlen sie, fehlt Fläche im Angebot.
- !Notizen zu spät übertragen: Werden Maße erst im Büro abgetippt, schleichen sich Fehler ein.
Aufmaß und Kalkulation in einem Schritt
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